Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand Februar 2026
Vitwin | Lenny Heinrich
Digitale Gebäudevermessung
Zur Aumühle 15
86153 Augsburg
E-Mail: info@vitwin.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Vitwin | Lenny Heinrich (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
Diese AGB gelten in Verbindung mit dem jeweils individuell erstellten Angebot. Maßgeblich für Leistungsumfang, Genauigkeitsstufe, Verwendungszweck und Vergütung ist ausschließlich das schriftliche Angebot.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, beträgt die Bindefrist 21 Kalendertage ab Angebotsdatum. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande.
3. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen 3D-Gebäudevermessung und Bestandsmodellierung, insbesondere:
• 3D-Laserscanning (Punktwolken)
• Erstellung von 2D-Grundrissen, Schnitten und Ansichten
• 3D-Modellen / BIM-Modellen
• Wohnflächenberechnungen
• Delta-Analysen
Die Leistungen stellen eine digitale Bestandsdokumentation zum Zeitpunkt der Aufnahme dar, welche als Planungsgrundlage für weitere Planung genutzt werden darf, sofern es der angegebene Verwendungszweck erlaubt.
Sie ersetzen keine:
• Ausführungsplanung
• Werkplanung
• statische Berechnung
• brandschutztechnische Fachplanung
• behördliche Genehmigungsplanung
• weitere Planungen von Gewerken und aus dem Handwerk
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Planungsleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dar. Insbesondere werden keine Leistungen der Leistungsphasen 1–9 gemäß HOAI erbracht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Nachunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
4. Verwendungszweck
Die Auswertung und Modellierung der Daten erfolgt ausschließlich für den im Angebot definierten Verwendungszweck.
Bei zweckfremder Nutzung erfolgt die Verwendung auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
5. Aufmaß, Datenerhebung und Genauigkeit
5.1 Messverfahren
Die Datenerfassung erfolgt mittels digitaler 3D-Laserscantechnologie (Leica BLK360 1. Generation) zerstörungsfrei und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Verdeckte Bauteile, Hohlräume oder konstruktive Aufbauten können nicht erfasst werden.
5.2 Technisch bedingte Toleranzen
Die Messgenauigkeit richtet sich nach den technischen Spezifikationen des eingesetzten Scanners. Herstellerangaben beziehen sich auf Referenzmessungen von 10 Metern mit einer Toleranz von ± 6 Millimetern.
In der praktischen Anwendung können Abweichungen entstehen durch:
• Messdistanz
• Materialeigenschaften
• reflektierende oder transparente Oberflächen
• Sichtbehinderungen
• Temperatur, Vibrationen
• bauliche Unebenheiten
• Datenrauschen der Punktwolke
5.3 Modellierung und Ableitung von Plänen
2D-Pläne und 3D-Modelle werden durch modellbasierte Ableitung aus der Punktwolke erstellt.
Zur Gewährleistung einer technisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Darstellung erfolgen geometrische Vereinfachungen und Glättungen der Objektkonturen und -oberflächen.
Je nach vereinbarter Leistungsstufe sind bei modellierten Bauteilen Abweichungen im Bereich von mehreren Millimetern bis zu wenigen Zentimetern technisch unvermeidbar.
Eine millimetergenaue Darstellung über große Bauteillängen ist mit dem Verfahren wirtschaftlich nicht realisierbar und nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Genauigkeitsstufen
Sofern im Angebot nicht anders definiert, erfolgt die Leistung als Bestandsdokumentation mit branchenüblicher Genauigkeit für Planungszwecke.
Höhere Genauigkeitsanforderungen (z. B. als unmittelbare Fertigungsgrundlage) sind vor Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Angebot und Abrechnung
Angebote basieren auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Flächen- oder Mengenschätzungen.
Die Abrechnung erfolgt:
• bei Flächenleistungen nach der tatsächlich vermessenen Fläche,
• bei stückbezogenen Leistungen nach der tatsächlich erbrachten Stückzahl,
• bei Pauschalpositionen in vereinbarter Höhe.
Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Einheitspreise.
Eine Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
• zum Aufmaßtermin uneingeschränkter Zugang besteht,
• relevante Bereiche frei zugänglich sind,
• stark spiegelnde oder transparente Flächen verdeckt oder kenntlich gemacht werden.
Nicht zugängliche Bereiche können – sofern technisch möglich – auf Grundlage plausibler Annahmen ergänzt werden. Für daraus resultierende Abweichungen wird keine Haftung übernommen.
8. Leistungszeit und höhere Gewalt
Die Durchführung des Aufmaßes erfolgt nach Terminvereinbarung.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Fertigstellung der beauftragten Leistungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach vollständiger Datenerfassung.
Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, technische Systemausfälle, Lizenz- oder Serverprobleme, Krankheit), verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
9. Lieferung
Die Übergabe der erstellten Daten erfolgt je nach Projektumfang per E-Mail, Download-Link oder auf einem digitalen Speichermedium. Mit Bereitstellung der Daten gilt die Leistung als erbracht.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Keine Haftung besteht für Schäden, die entstehen durch:
• zweckfremde Nutzung der Unterlagen,
• eigenständige Veränderung oder Weiterbearbeitung,
• Verwendung als Ausführungs- oder Fertigungsgrundlage ohne entsprechende Vereinbarung,
• bauliche Veränderungen nach dem Zeitpunkt der Datenerfassung.
11. Urheberrecht
Alle erstellten Unterlagen, Modelle und Datensätze unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Das bedeutet, dass er berechtigt ist, Dritten das gleiche Nutzungsrecht einzuräumen.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB), also mit der Zustimmung des Angebots.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
